E-Rechnungen erstellen und verarbeiten
- Weitehin dein Layout und Briefpapier verwenden
- Hybrides ZUGFeRD Format wird in deine PDF Rechnung integriert
- Import von erhaltenen E-Rechnungen
Was bedeutet die E-Rechnung für dich als Unternehmer?
Seit dem 1. Januar 2025 sind E-Rechnungen im Rahmen des Wachstumschancengesetzes für B2B-Geschäfte verpflichtend. Dabei geht es nicht um einfache PDFs, sondern um strukturierte elektronische Formate wie ZUGFeRD, EDI oder XRechnungen. Mit faktorly kannst du alle Anforderungen an das Erstellen, Versenden, Empfangen und Verarbeiten solcher elektronischen Rechnungen mühelos erfüllen.
E-Rechnungen erstellen
Bei faktorly gibt es seit Jahren die Möglichkeit, deinen PDF Rechnungen strukturierte Rechnungsdaten im ZUGFeRD Format hinzuzufügen. Genau das wird hier gemacht: Du erstellst deine Rechnung wie bisher, lädst das PDF mit deinem Briefpapier und Layout herunter – die Rechnungsdaten sind im ZUGFeRD Format bereits integriert.
E-Rechnungen empfangen
Erhaltene E-Rechnungen kannst du ganz einfach in faktorly hochladen. Unsere Software zeigt dir die ausgelesenen Werte an – nach Prüfung kannst du diese dann einfach als Eingangsrechnung speichern.
E-Rechnung einfach gemacht.
PDF Format mit ZUGFeRD
Dank PDF Format mit ZUGFeRD sind deine Rechnungen auch für Kunden, die keine E-Rechnungen verarbeiten können (z.B. Privatpersonen) lesbar.
Versand per E-Mail
Versende deine Rechnungen einfach und schnell direkt aus faktorly heraus per E-Mail an deine Kunden.
Import von E-Rechnungen
Importiere deine von Lieferanten erhaltenen E-Rechnungen im ZUGFeRD und XRechnung Format einfach in faktorly. Dank Visualisierung kannst du die Inhalte überprüfen.
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht gilt auch für E-Rechnungen. Eine cloudbasierte Buchhaltungssoftware macht dies einfach.
Wandle Angebote
Aus deinen Angeboten kannst du mit wenigen Klicks eine Rechnung erstellen. Die enthält bereits die ZUGFeRD Daten für die E-Rechnung.
E-Rechnung - weitere Infos
Im faktorly Magazin haben wir dir noch detailiertere Infos zur E-Rechnung zusammengefasst.
Erstelle noch heute die ersten E-Rechnungen.
Mit unserem gewohnten Rechnungsformular erstellst du deine Rechnungen wie bisher. Der XML-Teil deiner E-Rechnung wird automatisch von faktorly erstellt.
Beschleunige deine Buchhaltung
Mit faktorly schreibst du deine Rechnungen einfach und schnell. Dank vordefinierter Produkte kannst du deine Rechnungsstellung und Buchhaltung effizient erledigen. Am Dashboard werden dir Einnahmen und Ausgaben übersichtlich dargestellt, damit du stets den Überblick behältst.
Weitere Funktionen für deine Buchhaltung
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Häufige Fragen zur E-Rechnung
Unter E-Rechnung wird leider nicht einfach eine digitale Rechnung (z.B. ein PDF oder Textdokument) verstanden. Wir haben Antworten zu den häufigsten Fragen.
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format wie ZUGFeRD, EDI oder XRechnung erstellt und versendet wird. Diese Formate sind so strukturiert, dass die Daten maschinenlesbar und direkt in Buchhaltungssysteme integrierbar sind. Im Gegensatz zu einfachen digitalen Rechnungen wie klassische PDFs, die lediglich digitale Abbilder einer Papierrechnung sind und manuell verarbeitet werden müssen, ermöglichen E-Rechnungen automatische Verarbeitungsprozesse, wie die direkte Übernahme der Rechnungsdaten in die Buchhaltungssoftware ohne zusätzliche manuelle Eingabe.
E-Rechnungen müssen in Deutschland den gesetzlichen Anforderungen entsprechend in Formaten wie ZUGFeRD, EDI oder XRechnung erstellt werden. Diese Formate stellen durch einen vorgegbenen Standard sicher, dass die Rechnungen maschinenlesbar sind und problemlos zwischen verschiedenen IT-Systemen ausgetauscht werden können. Ein konventionelles PDF ist zwar ein digitales Dokument, aber erstmal nur für den Menschen lesbar. Computer können diese zwar zunehmend ebenso mittels Texterkennung und künstlicher Intelligenz verarbeiten – dies ist aber noch nicht entsprechend zuverlässig.
Die Pflicht zur Nutzung von E-Rechnungen für B2B-Transaktionen tritt ab dem 1. Januar 2025 in Kraft, basierend auf den Bestimmungen des Wachstumschancengesetzes.
Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen gilt für alle geschäftlichen Transaktionen zwischen Unternehmen (B2B). Das bedeutet, dass Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an andere Unternehmen verkaufen, verpflichtet sind, ihre Rechnungen in einem der standardisierten elektronischen Formate zu übermitteln. Es gibt spezifische Ausnahmen. Allerdings kann es dir ab dem 01.01.2025 immer passieren, dass du eine E-Rechnung erhältst und diese verarbeiten musst.
Ja, gemäß dem Wachstumschancengesetz müssen auch Kleinunternehmer spätestens bis zum 1. Januar 2028 vollständig auf E-Rechnungen umgestellt haben. Eine Übergangsfrist erleichtert die Anpassung bis zu diesem Datum. Es ist jedoch wichtig, dass du ab dem 1. Januar 2025 in der Lage bist, eingehende E-Rechnungen korrekt zu verarbeiten.