One-Stop-Shop (OSS)

One-Stop-Shop (OSS) und Mehrwertsteuer: Vereinfachte grenzüberschreitende Steuerabwicklung

Die Mehrwertsteuer (MwSt) ist eine indirekte Steuer, die auf den Endverbrauch von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Da die EU aus mehreren Ländern besteht, kann die Besteuerung von grenzüberschreitenden Transaktionen komplex sein – die Mehrwertsteuer müsste bei grenzüberschreitenden Geschäften gegebenenfalls an viele verschiedene EU Mitgliedsstaaten abgeführt werden. Hier kommt der One-Stop-Shop ins Spiel.

Was ist der One-Stop-Shop (OSS)?

Der One-Stop-Shop (OSS) ist ein System, das in der EU eingeführt wurde, um die Mehrwertsteuerabwicklung für Unternehmen zu vereinfachen, die grenzüberschreitende Dienstleistungen und Waren verkaufen. Das OSS-System ermöglicht es Unternehmen, die Mehrwertsteuer für alle ihre EU-Transaktionen an einem einzigen Ort, in ihrem Herkunftsland, zu deklarieren und zu zahlen, anstatt sich in jedem EU-Land, in dem sie tätig sind, separat registrieren zu müssen.

Wie funktioniert der OSS?

  1. Registrierung: Unternehmen können sich für das OSS-System in ihrem Heimatland registrieren.
  2. Deklaration: Unternehmen melden alle grenzüberschreitenden Mehrwertsteuertransaktionen über das OSS-Portal in ihrem Heimatland.
  3. Zahlung: Die Mehrwertsteuerbeträge werden in einem einzigen Land bezahlt und von dort aus an die Steuerbehörden der anderen EU-Länder weitergeleitet.
  4. Vereinfachter Bürokratieaufwand: Die Notwendigkeit, sich in jedem EU-Land zu registrieren und in jedem Land Mehrwertsteuererklärungen abzugeben, entfällt.

Anleitung zur OSS Anmeldung in Deutschland über das BOP Portal

Die Registrierung für One Stop Shop in Deutschland kann online über das „BOP Portal“ des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgen.

Das Portal ist unter folgender URL erreichbar: https://www.elster.de/bportal/start

  1. Einloggen mit Zertifikat: Vermutlich verfügst du schon über eine ELSTER Zertifikatsdatei (.pfx Datei) – zum Beispiel für das übermitteln von Umsatzsteuervoranmeldungen oder weiteren Steuererklärungen. Wenn nicht, kann über den Button „Benutzerkonto erstellen“ ein neues Benutzerkonto erstellt werden. Das Zertifikat bekommst du am Ende der Registrierung.
  2. Registrierungsanzeige für die Teilnahme an der OSS EU-Regelung (vormals Mini-One-Stop-Shop): So heißt das Formular, dass ausgefüllt werden muss. Dieses startest du über Formulare & Leistungen -> Alle Formulare
  3. Ausfüllen des Formulars mit den Daten eures Unternehmens
  4. Bestätigung der Registrierung: Ihr erhaltet nach der Registrierung zunächst eine Bestätigung der Übermittlung vom BZSt.

Ist die Registrierung Pflicht?

Die Steuern zu zahlen, ist natürlich Pflicht. Die Teilnahme am OSS-Verfahren ist allerdings nicht verpflichtend – und somit auch die Registrierung nicht. Entsprechende in einem anderen EU-Land steuerpflichtige Verkäufe müssen dann dort jeweils lokal gemeldet und abgeführt werden. Schlussendlich soll das One-Stop-Shop Verfahren eine Möglichkeit sein, genau diese einzelnenen Meldungen zu ersetzen und den Prozess zu vereinheitlichen und zu vereinfachen.

„Freibetrag“ – B2C-Lieferschwellen

Die Lieferschwelle sank zum 01.07.2021 auf 10.000€. Für Online-Händler bedeutet das, dass die Umsatzsteuer bereits bei Überschreiten dieser Lieferschwelle in den Ländern der Kunden entrichtet werden muss.

Der Schwellenwert von 10.000 Euro gilt in der ganzen EU für alle Verkäufe ins Ausland. In diese Lieferschwelle werden Warenlieferungen und der Verkauf elektronischer Dienstleistungen einbezogen.

Wenn der Umsatz eines deutschen Händlers für alle diese Umsätze unter 10.000 Euro liegt, kann er ihn in Deutschland versteuern. Wird die Lieferschwelle von 10.000 Euro erreicht, muss der Online-Händler die Mehrwertsteuer in dem jeweiligen Land zahlen – hier kann dann das One-Stop-Shop Verfahren (OSS) verwendet werden.

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